Features der IP Kamera im Überblick:
- Kontrolle, Überblick und Sicherheit genießen.
- Jederzeit überwachten Bereich sehen – dank App.
- Liefert im Ernstfall Beweismaterial.
- IP-Überwachungskamera mit HD-Qualität.
- Automatische Aufzeichnung bei Alarm.
- Speicherung lokal oder optional in sicherer Cloud.
- Gute Nachtsicht.
WLAN IP Kamera (IPC-S1) für die Alarmanlage der Q-Serie von Blaupunkt: Überblick macht sicher
Sie möchten bei Bedarf ein Auge auf Ihr Hab und Gut, Ihr Geschäft, Büro oder Ihre Liebsten haben? Jederzeit und überall? Sie möchten im Alarmfall umgehend und zuverlässig benachrichtigt werden? Und das per Smartphone und mit hoher Bildqualität? Dazu mit sicherer, optionaler Online-Speicherung Ihrer Videos und verbunden mit professionellem Einbruchschutz?
Dann ist die IP-Videokamera von Blaupunkt für Sie das richtige Produkt. Genießen Sie ausgereiften Schutz aus dem Hause Blaupunkt: Das Alarmsystem der Q-Serie alarmiert Sie im Ernstfall zuverlässig per Push-Nachricht und es wird durch die IP Kamera automatisch ein Videoclip von der Zeit vor und nach Auslösung des Alarms gespeichert. Sie bestimmen selbst, ob dies lokal auf einer SD-Karte oder sicher im Blaupunkt Internetportal geschieht, sprich einer vor Einbrechern geschützten Cloud.
Warum Videoüberwachung von Blaupunkt?
Dank der Live-Stream-Übertragung per App sehen Sie nach Wunsch von überall aus, was im Überwachungsbereich passiert. Einzige Voraussetzung ist eine Internetverbindung, die das Streamen von Videos erlaubt. Die IP Kamera für Ihre Alarmanlage versetzt Sie in die Lage, die Situation akkurat einschätzen und dementsprechend handeln zu können – jederzeit. Im Falle eines Einbruchs haben Sie zudem etwas gegen Täter in der Hand – die Videos können im Internetportal mit einem Wasserzeichen versehen und so vor Gericht verwertbar gemacht werden.
Videoüberwachung: Was ist erlaubt?
Solange Sie lediglich Videos von Ihrem Grundstück, Ihrem Haus, Ihrer Wohnung oder Ihrem Geschäft aufnehmen, handeln Sie garantiert legal. Es kann Ihnen ja schließlich auch niemand verbieten, Fotos in Ihrem Wohnzimmer zu machen. Wenn Sie ein Café oder Ihr Büro überwachen möchten, wird die Sache schon ein wenig komplizierter. Sie sind verpflichtet, Kunden oder Arbeitnehmer eindeutig über die Videoüberwachung aufzuklären. Es gilt außerdem das Prinzip der Erforderlichkeit – falls es ein anderes Mittel gibt, sich zu schützen, sollte diesem der Vorzug gegeben werden. Für nähere Informationen zu diesem Thema besuchen Sie zum Beispiel die Seite Datenschutzbeauftragter Info, unter www.datenschutzbeauftragter-info.de. Hier haben mehrere auf Datenschutz spezialisierte Rechtsanwälte Ihr Wissen zum Thema Videoüberwachung zusammengetragen.
Testen Sie die IP-Videokamera IPC-S1. Damit haben Sie bessere Sicht – mit Sicherheit.